Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025 · Gültig ab: 10. Februar 2025
1. Definitionen
«Dienstleister» bezeichnet zentorra, Dufourstrasse 6, 3011 Bern, Schweiz.
«Auftraggeber» bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Beratungsleistungen von zentorra in Anspruch nimmt.
«Leistungen» bezeichnet die im jeweiligen Beratungsmandat vereinbarten Dienstleistungen.
«Vereinbarung» bezeichnet den zwischen zentorra und dem Auftraggeber geschlossenen Beratungsvertrag.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen von zentorra, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Mit der Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen und Personen ab 18 Jahren mit Geschäftsfähigkeit.
3. Leistungsbeschreibung
zentorra erbringt strategische Beratungsleistungen in den Bereichen Digitale Transformation, Partnerschaftsberatung sowie Marktanalyse und Positionierung. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Beratungsmandat schriftlich festgehalten.
zentorra ist berechtigt, für die Erbringung von Leistungen qualifizierte Dritte beizuziehen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
4. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von zentorra sind grundsätzlich unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Kontaktanfragen über das Website-Formular begründen noch kein Vertragsverhältnis und stellen lediglich eine Einladung zur Verhandlung dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt zentorra rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von zentorra. Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson für das Mandat.
6. Honorar und Zahlung
Das Honorar wird im Beratungsmandat festgelegt. Alle Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben. Reise- und Auslagenkosten werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
Auf Wunsch des Auftraggebers schliesst zentorra vor Mandatsbeginn eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab.
8. Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Mandats erarbeiteten Dokumente, Konzepte und Empfehlungen werden nach vollständiger Zahlung des Honorars dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. zentorra behält das Recht, allgemeine Methoden und Erkenntnisse ohne Bezug zu vertraulichen Informationen weiterzuverwenden.
Der Auftraggeber räumt zentorra das Recht ein, die Beziehung (ohne vertrauliche Details) als Referenzprojekt zu erwähnen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Haftungsausschluss
zentorra erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse. Strategische Empfehlungen stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.
Die Haftung von zentorra für direkte Schäden ist auf den Betrag des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Kündigung und Beendigung
Mandate können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern im Beratungsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Bei wesentlicher Verletzung der Vertragspflichten durch eine Partei ist die andere Partei berechtigt, das Mandat mit sofortiger Wirkung zu beenden.
11. Streitbeilegung
Bei Meinungsverschiedenheiten streben die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Dazu wird eine schriftliche Anfrage an die andere Partei gerichtet, die innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten ist.
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Bern, Schweiz. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
13. Änderungen der AGB
zentorra behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf der Website publiziert und treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Die fortgesetzte Inanspruchnahme der Leistungen gilt als Zustimmung.